Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Fremdüblichkeit bei sich widersprechenden Verträgen zwischen Allein-Gesellschafter und Gesellschaft
Bei der Veräußerung von Aktien durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer an seine Gesellschaft gilt der Maßstab der Fremdüblichkeit. Nicht fremdüblich ist dabei, wenn der Wert der Aktien nicht ermittelt wird, obwohl es Anzeichen einer Wertminderung gibt.
Im [i]Einander widersprechende Verträge zu Veräußerung und Einlage recht umfangreichen Sachverhalt des Urteilsfalls geht es im Kern um den einzigen Kommanditisten, der auch der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen ist: Er schloss mit der Gesellschaft einen Vertrag über die Veräußerung von Aktien. Zuvor war aber bereits zwischen diesen Beteiligten vereinbart worden, dass die Aktien in die Gesellschaft eingelegt werden.
Spätestens [i]Verträge zwischen nahen Dritten erfordern klare Vereinbarungen und deren Durchführung seit dem grundlegenden ist u. a. eine der Voraussetzungen für die Anerkennung von Verträgen zwischen n...