Online-Nachricht - Donnerstag, 22.09.2022

Gesetzgebung | Bundestag berät über Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundestag hat am den Entwurf eines "Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)" (BT-Drucks. 20/3496) in 1. Lesung beraten.

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Ihr Gesetzentwurf sieht die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. 2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gewährleistet, heißt es in dem Entwurf.

Die Anhebung und die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte nach rechts führt nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Nicht verschoben werden soll der Eckwert der sog. Reichensteuer. Durch die Maßnahmen werde sichergestellt, dass trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch tatsächlich bei den Bürgern ankommen würden. Besonders für kleinere und mittlere Einkommen sollten Lohnsteigerungen nicht durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung gemindert werden.

Die steuerlichen Mindereinnahmen durch die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen werden im nächsten Jahr auf 12,21 Milliarden Euro veranschlagt und im Jahr 2024 auf 17,95 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund im nächsten Jahr rund 5,3 Milliarden Euro und im Jahr 2024 rund 7,8 Milliarden Euro. Ebenfalls im Jahr 2023 erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro und für das dritte Kind um zwölf Euro monatlich.

Rückwirkend zum soll eine Erhöhung des Kinderfreibetrages derzeit 8.388 Euro um 160 Euro auf dann 8.548 Euro erfolgen. Auch der Unterhaltshöchstbetrag für das Jahr 2022 soll nachträglich von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden. Im Jahr 2023 sollte der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) um 140 Euro auf 8.688 Euro angehoben werden. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung um 228 Euro auf insgesamt 8.916 Euro vorgesehen.

Hinweis:

Verfolgen Sie den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens im NWB ReformRadar.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-22593