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Dokumentationspflichten, Dauerverluste, Förderlizenzen und der CUP
Oberstes Gericht für Ostdänemark, Urteil v. 28.3.2022 - BS-41574/2018 und BS-41577/2018 „Maersk Oil“
[i]Østre Landsrets, Urteil v. 28.3.2022 (Dänisch) unter https://go.nwb.de/nl492In einem kürzlich entschiedenen Rechtsstreit klagte eine defizitäre, dänische Konzernobergesellschaft erfolgreich gegen die seitens der dänischen Steuerbehörden veranlasste Einkünftekorrektur und den Vorwurf der Unverwertbarkeit der Verrechnungspreisdokumentation. Zwei Tochtergesellschaften in Algerien und Katar waren durch Vorarbeiten der dänischen Konzernobergesellschaft zu rechtlichen Eigentümerinnen von werthaltigen Lizenzrechten zur Erdölförderung geworden. Die Vermutung, dass die Verrechnungspreise aufgrund des Verlusts der dänischen Muttergesellschaft falsch waren, genügte dem Gericht nicht für eine Korrektur. Darüber hinaus ordnete es die Lizenzrechte einzig aufgrund der zivilrechtlichen Eigentümerschaft zu und ließ die ökonomische Sicht unberücksichtigt. Der Fall reiht sich in eine Reihe von Verrechnungspreisfällen ein, in denen dänische Gerichte die Urteile der Vorinstanzen und die Entscheidungen der dänischen Steuerbehörden aufgehoben haben. Der Beitrag fasst das jüngste Urteil zusammen und zeigt mögliche Praxisimplikationen auch für deutsche Steuerpflichtige auf.
Dauerverluste bei dänischen Steuerpflichtigen genügen nicht für eine Einkünftekorrektur.
Die Zuordnung von Förderlizenzen erfolgt im Urteil des Østre Landsrets einzig aufgrund einer rechtlichen und nicht einer wirtschaftlichen Betrachtung.
Die Vergleichbarkeit eines Preises bei Joint Venture-Beziehungen ist gut zu analysieren und zu dokumentieren, um die Comparable Uncontrolled Price Method (CUP) anzuwenden.