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DBA Österreich Artikel 19 i.d.F. für 2011

Artikel 19 Öffentlicher Dienst

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen in seiner ursprünglichen am 18.8.2002 in Kraft getretenen Fassung (BGBl 2002 II S. 2435) ist zwischenzeitlich durch Änderungsprotokoll v. 29.12.2010 (BGBl 2011 II S. 1210) geändert worden, welches am 1.3.2012 in Kraft getreten (BGBl 2012 II S. 146) ist. Das Abkommen war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2023.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Republik Österreich –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen –

sind wie folgt übereingekommen:

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