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DBA Luxemburg i.d.F. für 2012

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (DBA Luxemburg)

v. 23. 04. 2012 (BGBl 2012 II S. 1403)

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist am 30.9.2013 in Kraft getreten (BGBl 2014 II S. 728) und war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2023.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

das Großherzogtum Luxemburg –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen –

sind wie folgt übereingekommen:

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