DBA Luxemburg i.d.F. für 2012
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (DBA Luxemburg)
v. 23. 04. 2012
(BGBl 2012 II S. 1403)
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist am
30.9.2013 in Kraft getreten (BGBl
2014 II S. 728) und war in dieser Fassung anzuwenden vom
1.1.2014 bis zum 31.12.2023.
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
das Großherzogtum Luxemburg
–
von dem Wunsch geleitet, ihre
wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu
fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen
–
sind wie folgt
übereingekommen: