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DBA Lettland Artikel 22 i.d.F. für 1996

Artikel 22 Vermögen

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist am 26.9.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II S. 2630) und war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.1996 bis zum 31.12.2024.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Republik Lettland –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern –

sind wie folgt übereingekommen:

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