DBA Bulgarien i.d.F. für 2010
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Bulgarien)
v. 25. 01. 2010 (BGBl 2010 II S. 1287)
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist am
21.12.2010 in Kraft getreten (BGBl
2011 II S. 584) und war in dieser Fassung anzuwenden vom
1.1.2011 bis zum 31.12.2023.
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
die Republik
Bulgarien –
von dem Wunsch geleitet, ihre
wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu
fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu
festigen –
sind wie folgt
übereingekommen: