StBMag Nr. 9 vom Seite 32

Platzhirsch in der Nische

Erfolg lässt sich nicht nur durch schiere Größe zeigen – auch ein besonderer Ruf kann eine Kanzlei auszeichnen, wie die Kanzlei Carlé Korn Stahl Strahl ckss

Autorin: Josephine Pabst, Lesezeit: 9 Min.

Die Kölner Kanzlei Carlé Korn Stahl Strahl hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einen herausragenden Namen in der Branche erarbeitet und setzt nun auf anspruchsvolle Mandate und lange, intensive Begleitung der Mandanten. Das funktioniert.

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Wer bei der Kölner Kanzlei Carlé Korn Stahl Strahl, kurz ckss, arbeiten möchte, muss viel mitbringen: Einen beeindruckenden Werdegang, die Bereitschaft, jahrelang Mandanten in ein und derselben Sache zu betreuen, sowie Leidenschaft für einen Beruf, der jeden Tag neue Herausforderungen bereithält. 15 Fachanwälte für Steuerrecht sind derzeit für die Kanzlei tätig. Sie haben sich hauptsächlich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und betreuen pro Jahr zusammen etwa 1.000 Mandanten, viele sehr intensiv über mehrere Jahre hinweg.

„Die Lösungen, die wir entwickeln, sind niemals von der Stange und nichts, was es irgendwann schon mal gegeben hat“, sagt Claas Fuhrmann. Er ist einer von fünf Partnern und arbeitet seit fast 20 Jahren in der Kanzlei. Seitdem beschäftigt er sich hauptsächlich mit Steuerprozessen und Betriebsprüfungen, mit Erb- und Erbschaftsteuerrecht sowie mit Unternehmensstrukturierungen. „Aktuell betreue ich einen Unternehmer, der nun auch die Gewinne aus seinen ausländischen Gesellschaften in Deutschland versteuern soll. Sollte das Finanzamt seinen Willen durchsetzen, würde der Unternehmer in ein finanzielles Fiasko steuern.“ Die möglichen Folgen: Hunderte Mitarbeiter würden ihren Job verlieren. Ein Fall von dieser Tragweite ist Alltag für die Kölner Spezialkanzlei: „Jeder Einzelne von uns trägt eine enorme Verantwortung, und dessen sind wir uns auch sehr bewusst“, sagt Fuhrmann. „Teilweise geht es bei den Mandaten um viele Millionen Euro.“

Die Gründerpersönlichkeit: Prof. Felix

Den Grundstein für die heutige Kanzlei legte Professor Günther Felix vor über 50 Jahren. Der Steuerrechtsanwalt gilt heute innerhalb und außerhalb der Branche als herausragende Ikone, als Querdenker, als einer, der eine Meinung hatte und sich auch nicht gescheut hat, diese zu äußern. In den 1980er-Jahren kämpfte er unerbittlich in der Parteispendenaffäre der CDU für die Partei und attackierte selbst hochrangige Richter, wenn sie das Spendensystem als Steuerhinterziehungsinstrument brandmarkten. „Das Besondere an Professor Felix war, dass er einer der ersten Anwälte war, die sich intensiv mit Steuerrecht befassten“, sagt Fuhrmann. Das war zur Gründungszeit der Kanzlei alles andere als selbstverständlich. Felix gründete gemeinsam mit drei Anwälten 1961 seine Kanzlei und konzentrierte sich fortan auf Steuerrechtsangelegenheiten. Damals waren seine Mandanten vor allem mittelständische Unternehmer und Politiker, die beispielsweise mit ihren Hobbys so viel Gewinn erzielten, dass sie diese aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr als Liebhaberei betiteln konnten. Diese Herangehensweise sollte sich für die Kanzlei als wirtschaftlich sinnvoll erweisen: Der Steuerrechtsanwalt legte damals den Grundstein für eine Kanzlei, die über Jahrzehnte immer weiter wuchs und sich innerhalb ihrer Nische etablieren konnte.

ckss-Partner Dr. Claas Fuhrmann ist Steuerberater, Rechtsanwalt und FAStR.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
c•k•s•s Carlé • Korn • Stahl • Strahl Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Köln
Anzahl der Kanzleipartner:
5
Anzahl weiterer Berufsträger:
16
Anzahl Berufsträger insgesamt:
21
Davon: StB
5
             RA
10
             StB/RA
4
             WP
1
             StB/WP
1
Vollzeitmitarbeiter [1]:
45
Gründungsjahr der Kanzlei:
1961
Jahresumsatz in Mio €:
k. A.

www.ckss.de

Aachener Straße 1005, 50858 Köln
(02 21) 50 06 70
ckss@ckss.deS. 34

Bereits in den Anfangsjahren der Kanzlei führte Felix Verhandlungen, an die sich viele Kollegen bis heute erinnern können: Als herausragend gilt beispielsweise ein Prozess, bei dem die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihm Recht gaben. „Kurz vor seinem Tod gab ihm das Plenum des Bundesverfassungsgerichts, 15 Richter, Recht, dass die internen Geschäftsverteilungspläne des Bundesfinanzhofs rechtswidrig waren. Dieses legendäre Verfahren war einer der größten Erfolge von Professor Felix“, sagt Fuhrmann. Konkret heißt das: Der Bundesfinanzhof muss nun viel genauer und für jedermann überprüfbar darlegen, welcher Richter welche Zuständigkeit hat.

RA FAStR Rudolf Stahl ist Partner bei ckss in Köln.

Spezialisierung als Geschäftsmodell

Bis heute wird die Kanzlei vor allem bei ganz speziellen Problemen konsultiert. Wenn Mandanten sich an Claas Fuhrmann und seine Kollegen wenden, kann ihnen oft ein generalistisch ausgerichteter Steuerberater nicht mehr weiterhelfen. Typische Mandate sind beispielsweise Vermögensübertragungen: Wenn Unternehmer klären wollen, wer innerhalb der Firma Anteile übernimmt und wem was zusteht, sobald eine Führungspersönlichkeit ausscheidet, suchen sie die Kölner Fachanwälte auf. „Bei solchen Fällen geht es bei den Mandanten um äußerst viel“, sagt Fuhrmann. „Wenn beispielsweise die Seniorengeneration in einem Unternehmen ausscheidet und es unterschiedliche Meinungen gibt, wie die Erbfolge geregelt werden soll, kann es auch schon mal vorkommen, dass das Erbe an ganz konkrete Bedingungen geknüpft wird.“ Beispielsweise möchte der Senior seinen Kindern Erbanteile nur überlassen, wenn diese die Firma so weiterführen, wie er es sich wünscht, wenn sie dort expandieren, wo der gestandene Unternehmer Potenzial sieht, und wenn sie sich auf Geschäftszweige konzentrieren, die dem Scheidenden wichtig sind. Für den Fall, dass die Kinder andere Entscheidungen treffen oder anders handeln, soll es nach dem Willen des Seniors möglich sein, seinen Kindern das Erbe zu entziehen. „Solche Regelungen lösen bei den Erben natürlich keine Begeisterungsstürme aus“, sagt Fachanwalt Fuhrmann. Bei Konflikten dieser Art sind die Spezialisten der Kölner Kanzlei die richtigen Ansprechpartner. Sie finden Regelungen, mit denen alle leben können, vermitteln und vertreten ihre Mandanten vor Gericht, wenn es zum Streit kommt.S. 35

Andere Berater bringen die Mandate

Ein anderer Bereich, den die Kanzlei schon immer abdeckt und der mit den Jahren eine zentrale Säule geworden ist: das Steuerstrafrecht. Seit Uli Hoeneß angeklagt und verurteilt wurde, gab es bundesweit Tausende Selbstanzeigen. Diese Welle war auch in der renommierten Kölner Kanzlei deutlich zu spüren: „Gerade in diesem Bereich hatten und haben wir immer sehr viel zu tun“, sagt Fuhrmann. „Steuerstrafrecht gehört schließlich auch zu unseren Kernkompetenzen.“

Etwa die Hälfte ihrer Mandate gewinnt die Kanzlei, weil andere Berater Probleme und schwierige fachliche Fragen an sie herantragen. „Das ist unser wichtigstes Aushängeschild“, sagt Fuhrmann. Diese Herangehensweise funktioniert, weil sich die Kanzlei innerhalb ihrer Branche längst einen herausragenden Namen erarbeitet hat: Mehr als 100 Vorträge halten die Berater jedes Jahr – auf Kongressen, Messen oder Fortbildungen. Das sorgt für eine weitreichende Bekanntheit in Branchenkreisen. Hinzu kommen diverse Beiträge in Fachzeitschriften und der regelmäßig verfasste und herausgegebene Kommentar zum Einkommensteuergesetz, die wohl wichtigste Veröffentlichung aus dem Hause Carlé Korn Stahl Strahl. Seit 1968 erscheint außerdem der „Kölner Steuerdialog“, eine Steuerfachzeitschrift, in der die Fachanwälte und Steuerberater der Kanzlei nicht nur die aktuellen Änderungen im Steuerrecht behandeln, sondern auch sich selbst vorstellen und vermarkten.

Etwa ein weiteres Viertel aller Mandate gewinnen die Fachanwälte und Steuerberater, weil sie von ehemaligen Mandanten weiter empfohlen werden. „Eine andere wichtige Säule ist für uns auch die Hochschulbesteuerung“, sagt Claas Fuhrmann. Der Steuerberater und Partner Martin Strahl widmet sich dem besonders intensiv. Er ist spezialisiert auf die Besteuerung von Universitäten und Hochschulen. „Dieses Spezialgebiet beherrschen nur sehr wenige Berater in Deutschland“, sagt Fuhrmann. Mit dieser mehrgleisigen Ausrichtung ist die Kanzlei nicht nur besonders krisensicher aufgestellt, sondern auch bundesweit bekannt. Für alltäglichere Anforderungen sind die Berater allerdings auch gerüstet: Im gleichen Gebäude, einem modernen Bürokomplex im Westen Kölns, ist die sogenannte „dr. felix Steuerberatungsgesellschaft“ angesiedelt. Was für die Steuerrechtskanzlei zu alltäglich ist und nicht mehr zu den Kernkompetenzen gehört, wird hier behandelt. Darum kümmern sich vier Steuerberater, einige Berater sind für die Spezialkanzlei genauso tätig wie für die Steuerberatungsgesellschaft.

Der Fachkräftemangel trifft auch ckss

Trotz der bundesweiten Bekanntheit des Unternehmens gestaltet sich die Nachwuchssuche, wie bei den meisten Steuerberatern, schwierig. Selbst hier, in einer renommierten Fachkanzlei mit jahrzehntelanger Historie, wird der Fachkräftemangel spürbar. Gute, motivierte Leute, die mit Leidenschaft ihren Beruf ausüben, sind ohnehin schwer zu finden – für die Kölner Spezialkanzlei kommt erschwerend hinzu, dass die Ansprüche an ihre neuen Mitarbeiter enorm hoch sind. Wer hier anfängt, muss nicht nur sehr gut beraten können und sich im persönlichen Umgang mit Mandaten zuhause fühlen. Er muss zugleich auch die Bereitschaft mitbringen, sich ständig fortzubilden, regelmäßig Fachbeiträge zu lesen und in seinen Beruf tief eintauchen zu wollen. Das geht aber nur, wenn tatsächlich auch Herzblut für diese Tätigkeit vorhanden ist. „Wer bei uns anfängt, sollte auf jeden Fall auch wirtschaftlich denken können“, sagt Claas Fuhrmann. „Diese Voraussetzungen erfüllen nicht alle Juristen. Bei uns ist wirtschaftliches Verständnis ein Muss, denn wir denken stets für unsere Mandanten und holen immer so viel wie möglich für sie heraus.“

„Ein besonders repräsentativer Lebenslauf mit vielen schillernden Stationen ist dagegen kein Einstellungskriterium – auch ein Quereinsteiger bekommt eine Chance, in der Kanzlei Karriere zu machen, solange er alle anderen Eigenschaften mitbringt und ins Team passt. Wer diese Anforderungen erfüllt, kann sich auch auf ein angenehmes Arbeitsklima, eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit und auf ein angemessenes Gehalt einstellen.“

Die Kanzlei ist ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Trotzdem soll sie nicht unbegrenzt wachsen: „Im Moment sind wir fünf Partner“, sagt Fuhrmann. „Ein bis zwei zusätzliche Partner und insgesamt etwa 20 Anwälte und Steuerberater dürfen es gerne noch werden, aber viel mehr sollten es nicht sein.“ Der Grund: Je größer die Kanzlei wird, desto schwieriger wird der Austausch und desto mehr Prozesse müssen etabliert werden, um die Arbeitsweise zu strukturieren. Doch genau das ist nicht im Sinne der Berater: „Im Moment können wir uns sehr einfach und schnell untereinander kurzschließen“, sagt Claas Fuhrmann. „Und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben, denn genau das ist es, was unsere Arbeit befruchtet und bereichert und wovon letztendlich auch unsere Mandanten sehr profitieren.“

Planung für Zweitniederlassung

Für die Zukunft überlegen die Kölner Fachanwälte und Steuerberater, eine weitere Niederlassung zu eröffnen. Beschlossen ist das aber noch nicht: Bisher diskutieren die Berater, ob und inwiefern es sich lohnen würde, sich auch in einer anderen Stadt anzusiedeln und zu etablieren. Dafür spricht, dass neue Mandanten, aber auch neue Mitarbeiter gewonnen werden könnten. Auf der anderen Seite ist die Kanzlei eine Kölner Institution, die sich schon seit Jahrzehnten im Rheinland etabliert hat und mit ihrer derzeitigen Ausrichtung sehr gut funktioniert – kein Grund also, daran grundlegend etwas zu verändern. „Wir werden diese Frage weiter diskutieren“, sagt Claas Fuhrmann. „Bisher sind noch nicht alle von der Überlegung überzeugt. Ob wir diesen Schritt irgendwann gehen, wird sich zeigen.“

„Steuerberater und Rechtsanwälte haben unterschiedliche Herangehensweisen“

RA FAStR Rudolf Stahl im Interview

Was macht Ihre Kanzlei aus?

Unsere Kanzlei zeichnet sich vor allem durch eine hohe Spezialisierung auf das Steuerrecht und auf die damit verbundenen Rechtsgebiete aus, und das schon seit Jahrzehnten. Außerdem hat die Kanzlei genau die richtige Größe.

Was bedeutet für Sie in diesem Zusammenhang „richtig“?

Sie ist einerseits so groß, dass Mandantenanfragen tief, umfassend und schnell beantwortet werden können. Auf der anderen Seite ist die Kanzlei so dimensioniert, dass sehr kurze Wege zwischen den einzelnen Beratern einen engen fachlichen Austausch ermöglichen.

Warum ist die Synthese aus StB und RA ein Gewinn?

Steuerberater und Rechtsanwälte haben erfahrungsgemäß unterschiedliche Herangehensweisen bei der Lösung eines Falls.

In unserer Kanzlei haben wir beide Beratungsansätze erfolgreich zusammengeführt und erzielen damit im Steuerrecht bei rechtlich und wirtschaftlich orientierten Fragestellungen gute Ergebnisse.

Welche Strategien verfolgen Sie beim Recruiting von Mitarbeitern?

Wir sehen in jedem neuen Mitarbeiter einen potenziellen Partner und sind stets auf der Suche nach geeigneten Bewerbern. Idealerweise hat der Bewerber bereits erste Berufserfahrungen von zwei oder drei Jahren gesammelt.

Können Sie einige herausragende Erfolge skizzieren?

Aufgrund unserer Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit möchten wir keine konkreten Mandate nennen. Wir sind aber in einer Reihe von grundsätzlichen Verfahren tätig, die vom Bundesfinanzhof in München oder auch vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zugunsten unserer Mandanten entschieden wurden.

Fundstelle(n):
StBMag 9/2015 Seite 32
NWB FAAAF-02348

1Erläuterung s. S. 4