DBA Malaysia

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen (DBA Malaysia)

v. 23. 02. 2010 [1]

Die Bundesrepublik Deutschland und Malaysia – von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu schließen – sind wie folgt übereingekommen:

Änderungsdokumentation:

Fundstelle(n):
LAAAH-29891

1Die Überschriften zu den Artikeln des DBA sind nicht amtlich.