Online-Nachricht - Dienstag, 19.06.2018

Einkommensteuer | Beschränkte Abziehbarkeit sonst. Vorsorgeaufwendungen (BMF)

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (ab 2010) eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. - 3-S 0625/6).

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Aufgrund

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

  • Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für VZ ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit (§ 10 Absatz 4 EStG) von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.

  • Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für VZ ab 2010.

  • Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

Hinweis:.

Der Volltext der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-86745