Online-Nachricht - Donnerstag, 19.04.2018

Europa | Paketversand in der EU (EU-Kommission)

Das Europäische Parlament hat am den Vorschlag der EU-Kommission für die grenzüberschreitende Zustellung von Paketen unterzeichnet.

Hintergrund: Die neue Verordnung wird es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU, ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU einfacher und sicherer online zu kaufen und zu verkaufen. Untersuchungen hatten beispielsweise ergeben, dass die öffentlichen Preise, die Anbieter für grenzüberschreitende Leistungen verlangten, oft drei -bis fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife waren. Die Verordnung über die Zustellung von Paketen ist eine von drei Säulen der Bemühungen der Kommission, den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern, zusammen mit den bereits verabschiedeten Vorschriften über ungerechtfertigtes Geoblocking und Verbraucherschutz.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab in vollem Umfang.

Hinweis:

Der Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste ist auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressemitteilung v. 18.04.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB CAAAG-81189