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Doppelte Haushaltsführung: Kosten der notwendigen Einrichtung der Wohnung
Aufwendungen für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nach Ansicht des FG Düsseldorf nicht zu den Unterkunftskosten. Ihr Abzug ist nicht auf 1.000 € im Monat begrenzt (entgegen , BStBl 2014 I S. 1412, Rz. 104).