Online-Nachricht - Donnerstag, 28.07.2016

Gesetzgebung | Neuregelungen zum Juli/August 2016 (Bundesregierung)

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt. Die BAföG-Sätze steigen um sieben Prozent. Auf diese und andere Neuregelungen weist die Bundesregierung hin.

Arbeit / Soziales

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum befristet.

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Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk

Ab 1. August steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 € auf 9,85 € Ost und von 10,10 € auf 10,35 € West (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 21.07.2016). Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 € (Ost mit Berlin) und 10,65 € West. Ab gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 €. Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Er geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € vor.

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Sozialrecht wird einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung. Außerdem gilt: Langzeitarbeitslose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Die Regelungen gelten ab .

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Neuer Hilfefonds für Dopingopfer

Manche Folgen des Dopings im DDR-Sport zeigen sich erst heute. Deshalb hat die Bundesregierung den Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt. Das zweite Gesetz über Hilfe für Dopingopfer der DDR ist am 3. Juli in Kraft getreten.

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Behindertengleichstellung: Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Außerdem regelt das neue Gesetz die Anpassung des Behindertenbegriffs. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bietet künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das Behindertengleichstellungs-Gesetz ist am 27. Juli in Kraft getreten.

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Digitale Agenda

Weg frei für öffentliches WLAN

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. So unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Das Gesetz ist am 27. Juli in Kraft getreten.

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Bildung

Mehr Meister-BAföG

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab mehr Unterstützung. Beim "Meister-BAföG" erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Neu: Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich

- für Alleinstehende von 697,00 € auf 768,00 €,

- für Alleinerziehende von 907,00 € auf 1.003,00 €,

- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 € auf 1.238 €,

- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 € auf 1.473 €.

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Höheres BAföG für Schüler und Studierende

Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 € monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 € auf 250 € steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

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Familie

Fristverlängerung beim Kita-Ausbau

Die Bundesländer bekommen mehr Zeit, die Gelder des Bundes für den Kitaausbau zu bewilligen. Darum hatten die Länder wegen der hohen Arbeitsbelastung durch die Flüchtlingslage gebeten. Die Gesetzesänderung zu den Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes ist am 15. Juli in Kraft getreten.

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Frauen

Mehr Schutz für Prostituierte

Erstmals gelten in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution. Alle Prostitutionsstätten brauchen nun eine Erlaubnis und müssen verbindliche Mindeststandards einhalten. Das verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Bei Gesetzesverstößen müssen die Betreiber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesundheitlich beraten zu lassen. Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten.

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Energie

Grenzüberschreitende EU-Ausschreibungen für erneuerbaren Strom

Künftig können sich auch Stromproduzenten aus EU-Mitgliedsstaaten an Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen beteiligen. Das ist dann möglich, wenn der Staat sein Energieversorgungssystem auch für deutsche Anlagen öffnet. Zudem muss der Strom aus dem Ausland in Deutschland genauso problemfrei zur Verfügung stehen wie der inländische. Die Verordnung zur "Grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien" ist am 15. Juli 2016 in Kraft getreten.

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Verbraucher

Freie Routerwahl

Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs beschlossen. Ab 1. August haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb.

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Besserer Schutz für Kleinanleger

Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern. Das ist der Kern des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das am in Kraft getreten ist.

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Justiz

Unterbringung in Psychiatrie reformiert

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll unverhältnismäßig lange Unterbringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routinebegutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz den Wechsel von Gutachtern vor. Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

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Landwirtschaft

Mehr Schutz für Bienen

Bienen sind für die Nahrungskette des Menschen und das Ökosystem unverzichtbar. Deshalb die Einfuhr und Aussaat von Saatgut für Wintergetreide nun dauerhaft untersagt, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden (Pflanzenschutzmittel) behandelt wurde. Das schützt Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub, der bei der Aussaat entstehen kann. Die Verordnung ist seit dem 23. Juli in Kraft.

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Freiwillige Regulierung der Milchmenge

Seit dem 15. Juli ist die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes in Kraft: Erzeugerorganisationen und Molkereien haben seitdem die Möglichkeit, zeitlich befristet Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge treffen.

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Quelle: Bundesregierung online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-78778