Online-Nachricht - Donnerstag, 21.07.2016

Arbeitsrecht | Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt ab August (Bundesregierung)

Ab steigt der Mindestlohn von 9,35 € auf 9,85 € (Ost) und von 10,10 € auf 10,35 € (West), wie die Bundesregierung am bekanntgab.

Hintergrund: In Deutschland gilt seit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde. Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € nach unten abgewichen werden. Übergangsweise gelten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie niedrigere Mindestlöhne. Die Mindestlohn-Kommission hat der Bundesregierung am vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem auf 8,84 € brutto je Zeitstunde festzulegen (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 29.06.2016). Das gilt dann für alle Beschäftigte, die heute schon einen Mindestlohn von 8,50 € beziehen.

Aktuell bestehen in 18 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für diese Branchen für verbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Ab steigt der Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,85 Euro (Ost) und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro (West).

  • Ab dem gilt für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 €.

  • Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt, oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Quelle: Bundesregierung online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB RAAAF-78320