Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016
2016
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V. Auflösung der Bilanz in verschiedene Konten
Es macht wenig Sinn und unnötige Arbeit, wenn nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz aufgestellt werden müsste. Aus diesem Grund wird die zu Jahresbeginn aufgestellte „Eröffnungsbilanz“ für die weitere Bearbeitung in verschiedene Konten unterteilt. Ohne sachlich etwas zu verändern, tritt durch die Auseinanderziehung ein anderes Erscheinungsbild zu Tage.
Dadurch wird es möglich, jede Bilanzposition nicht nur einzeln zu betrachten, sondern auch einzeln und unabhängig von den anderen Bilanzpositionen fortzuentwickeln. Dabei wird sinnvollerweise jeder zu Beginn des Geschäftsjahrs vorhandene Bilanzposten auf dem eigens dafür eingerichteten Konto in gleicher Weise fortgeführt. Somit stellt in der doppelten Buchführung das Konto die eigentliche Verrechnungsform für die Buchung der Geschäftsvorfälle im Hauptbuch dar. Genau wie auch in der Eröffnungsbilanz wird auf dem jeweiligen Konto der Zu- oder Abgang auf zwei verschiedene Kontenseiten nebeneinander dargestellt.
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Soll | Bankkonto | Haben | |
1.1. Anfangsbestand | 4.000 | 5.1. Überweisung | 2.750 |
3.1. Gutschrift | 3.800 | 7.1.
Barabhebung für Kasse | 450 |
8.1. Bareinzahlung | 500 | 9.1. Überweis... |