Online-Nachricht - Dienstag, 31.03.2009

Asbest | Aufklärungspflicht des Verkäufers (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass eine im Jahr 1980 mit Asbestzementplatten errichtete Hausfassade einen offenbarungspflichtigen Sachmangel begründen kann ().

Fundstelle(n):
NWB XAAAF-15954