NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Oktober 2016

– Gewerbekennzahl 92.00.1 –

A. Betriebswirtschaftliches

I. Gesetzliche Bestimmungen

Für die Automatenaufstellung und den Betrieb einer Spielhalle gelten besondere gewerbe- und ordnungsrechtliche Vorschriften wie die §§ 33c-33i der Gewerbeordnung (GewO), die Spielverordnung, der Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Veranstaltung anderer Spiele i.S.d. § 33d Abs. 1 Gewerbeordnung sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Länder zu den o.a. Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen.

Gemäß § 14 Abs. 1 GewO hat ein Automatenaufsteller seinen Betrieb dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen (vgl. Gewerbeanzeigen VO vom , BGBl I 1979 S. 1761).

Seit dem braucht der Automatenaufsteller sein Gewerbe nicht mehr in jeder Gemeinde anzuzeigen, in der er Automaten aufstellt (§ 14 Abs. 3 GewO in der Neufassung vom , BGBl I 2009 S. 552).

Der Automatenaufsteller ist nach dem Wegfall des § 14 Abs. 3 Satz 2 GewO auch nicht verpflichtet, den Gemeinden die Anzahl aller Aufstellplätze zu benennen. Trotzdem verlangen einige Gemeinden die Angabe aller Aufstellplätze, um sich Verwaltungsarbeit zu ersparen und die Überprüfung der Geräte zu erleichtern.

Aufsteller haben gemäß § 14 Abs. 3 GewO ...