NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: November 2015

– Personenaufzüge –

– Lastenaufzüge –

– Rolltreppen –

Hinweis:

Bei der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Betriebsgrundstücken sind die allgemeinen Grundsätze des Bewertungsrechts anzuwenden (H 7.1 EStR 2013). In dieser Abhandlung werden daher Ausführungen zum Bewertungsrecht vorangestellt.

A. Begriff und Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen

Fahrstuhlanlagen können bewertungsrechtlich Gebäude oder Betriebsvorrichtungen sein.

Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffes vor kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (Fin Min NRW v.  – S 3190-56-VA6, BStBl 2013 I S. 734; , BStBl 2005 II S. 698; v.  – II R 68/05, BStBl 2008 II S. 12).

Ist das Bauwerk kein Gebäude liegt nicht zwingend eine Betriebsvorrichtung vor, vielmehr muss geprüft werden, ob es sich um einen Gebäudebestandteil bzw. eine Außenanlage oder um eine Betriebsvorrichtung handelt. S. 2

Betriebsvorrichtungen können nach § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG nur einzelne Bestandteile und Zubehör sein. Unter den Begriff der Betriebsvorrichtung fallen alle Vorrichtungen, mit denen ein ...BStBl 1992 II S. 2789