FamFG § 26

Buch 1: Allgemeiner Teil

Abschnitt 2: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 26 Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

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ZAAAD-15579