Abstockung der Buchwerte in der Steuerbilanz der Personengesellschaft bei Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters unter dem Buchwert seiner Beteiligung; keine Abstockung der Buchwerte für Bargeld und Guthaben bei Kreditinstituten
Leitsatz
Scheidet ein Kommanditist gegen eine sein Kapitalkonto nicht erreichende Abfindung aus, so sind in der Steuerbilanz der KG in Höhe des Differenzbetrags Abstockungen auf die Buchwerte der bilanzierten Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Buchwerte für Bargeld und Guthaben bei Geldinstituten können infolge des Nominalwertprinzips nicht abgestockt werden (Fortführung des Senatsurteils vom IV R 70/92, BFHE 174, 413, BStBl II 1994, 745).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 180 AAAAA-96113
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