Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Rößler, Zur Auslegung des § 127 AO beim Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts, DStZ 1977 S. 372; Rößler, Aufhebung eines abgabenrechtlichen Verwaltungsakts wegen Form- und Verfahrensfehler, NJW 1981 S. 436; Urban, Johannes, Steuerrechtliche Verwertungsverbote, NWB 1996 S. 4055, NWB JAAAA-74645; Tipke, Zwischen materiellem Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht, StWi 2004 S. 3; Hollatz, Folgen einer fehlerhaften bzw. fehlenden Prüfungsanordnung, NWB 2003 S. 941, NWB QAAAA-74673.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1§ 127 AO dient, wie auch schon die Norm des § 126 AO, der Verfahrensökonomie. Sie verhindert, dass ein Verwaltungsakt nur wegen eines formalen Fehlers wiederholt werden muss, ohne dass sich eine Änderung in der Sache ergeben würde. Der Vorschrift liegt insbesondere die Erwägung zugrunde, dass das Interesse an einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung dasjenige der Steuerpflichtigen an einem formal rechtmäßigen Verfahren überwiegt und dass der Steuerpflichtige bei gebundenen Verwaltungsakten, für die weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum besteht, allein durch die Verletzung der Vorschriften über die örtli...