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Sonstige ergänzende Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
Arten, Voraussetzungen, Auswirkungen auf Form und Inhalt, veranschaulichende Beispiele
Im Januar 2018 wurden die IDW Prüfungsstandards der sog. IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk in finaler Fassung veröffentlicht. Dazu gehört auch IDW PS 406 zur Aufnahme von Hinweisen nach § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB (sonstige ergänzende Hinweise) in den Bestätigungsvermerk. Damit transformiert das IDW ISA 706 in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Sein Anwendungszeitpunkt ist zweigeteilt. Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) ist die Anwendung bereits für Berichtszeiträume vorgesehen, die nach dem beginnen. Bei Abschlussprüfungen anderer Unternehmen (Non-PIE) dagegen erst für Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden). Der Beitrag setzt die Serie zur „IDW PS 400er-Reihe“ weiter fort. Er behandelt die nach IDW PS 406 möglichen Arten von Hinweisen, ihre Voraussetzungen, ihre Auswirkungen auf Form und Inhalt des Bestätigungsvermerks sowie die in solchen Fällen erforderliche Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen. Zudem enthält der Beitrag für die verschiedenen Fälle sonstiger ergänzender Hinweise Darstell...