WP Praxis Nr. 10 vom Seite 293

Der Bestätigungsvermerk – Die öffentlich sichtbare „Visitenkarte“ des Abschlussprüfers

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Die neuen Regelungen zum neuen Bestätigungsvermerk sind deutlich umfangreicher, erheblich komplexer und heterogener verteilt als bisher. Ihre praktische Anwendung steht für Abschlussprüfungen bei PIE bereits im Jahr 2018 im Fokus der Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Es ist sicher keine gewagte Prognose zu vermuten, dass auch die WPK für Abschlussprüfungen bei Non-PIE die erste Umsetzungsrunde im Rahmen der präventiven Berufsaufsicht sehr genau betrachten wird. Berufsangehörige müssen sich nicht nur deshalb mit den Regelungen der sog. IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk intensiv vertraut machen. Während der täglichen Berufsarbeit ist das nicht einfach zu gewährleisten.

WP Praxis-Herausgeber stellt in einer Beitragsreihe alles Wichtige zum neuen Bestätigungsvermerk zusammen – praxisorientiert kompakt aufbereitet und anschaulich dargestellt. Einen Überblick über alle bisher erschienenen Beiträge der Reihe erhalten Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB NAAAG-89995 , die Sie einfach in das Suchfeld auf der Startseite eingeben können und dann direkt zum entsprechenden Beitrag gelangen.

In dieser Ausgabe werden ab S. 295 Arten, Voraussetzungen, Auswirkungen auf Form und Inhalt der sonstigen ergänzenden Hinweise im Bestätigungsvermerk nach IDW PS 406 dargestellt. Zudem enthält der Beitrag anschauliche Darstellungs- und Formulierungsbeispiele.

Aus heutiger Sicht erscheint die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wohl fast als „alter Schinken“. Dennoch bestehen aufgrund von Umfang und Komplexität der DSGVO nach wie vor Unsicherheiten. Nun hat das IDW den ersten Prüfungshinweis zum Prüfungsstandard „IT-Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung“ (IDW PS 860) veröffentlicht. Der Prüfungshinweis „Prüfung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz(IDW PH 9.860.1) konkretisiert die für eine IT-Prüfung außerhalb der Jahresabschlussprüfung zugrunde zu legenden Kriterien, die ab S. 303 im Kontext der DSGVO erläutert.

Im Hinblick auf die Vorbereitung für das WP-Examen und den (zertifizierten) Prüfungsfachwirt veröffentlicht WP Praxis in regelmäßigen Abständen Klausuraufgaben mit Musterlösungen. In dieser Ausgabe beschäftigen sich und ab S. 311 mit einer Klausur aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zum Thema Unternehmensbewertung.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 10/2018 Seite 293
PAAAG-94548