SVRechGrV 2018 § 3

§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

(1) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2018

  1. in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 78 000 Euro und monatlich 6 500 Euro,

  2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 96 000 Euro und monatlich 8 000 Euro.

2Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum „ – 31. 12. 2018“ um die Jahresbeträge ergänzt.

(2) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2018

  1. in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 69 600 Euro und monatlich 5 800 Euro,

  2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 85 800 Euro und monatlich 7 150 Euro.

2Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum „ – 31. 12. 2018“ um die Jahresbeträge ergänzt.

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DAAAG-87356