IFRIC 22 A2

Anhang A: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRIC 22 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile von IFRIC 22.

Übergangsvorschriften

A2

Erstanwender wenden diese Interpretation wie folgt an:

(a)

rückwirkend unter Anwendung von IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler oder

(b)

vorausschauend auf alle in den Anwendungsbereich dieser Interpretation fallenden Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge, die zu oder nach einem der folgenden Zeitpunkte erstmals erfasst werden:

(i)

Beginn der Berichtsperiode, auf die das Unternehmen die Interpretation erstmals anwendet, oder

(ii)

Beginn einer vorhergehenden Berichtsperiode, die im Abschluss derjenigen Berichtsperiode, auf die das Unternehmen die Interpretation erstmals anwendet, als Vergleichsinformation dargestellt wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49649