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NWB BB 1/2016 S. 5

Leiharbeit: Begrenzung auf 18 Monate geplant

Leiharbeit soll nach Plänen des Bundesarbeitsministeriums auf 18 Monate begrenzt werden. Allerdings dürfen Firmen abweichende Regelungen vereinbaren, solange das in Tarifverträgen festgeschrieben ist. Nach neun Monaten Beschäftigung müssen Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie der Rest der Belegschaft. Allerdings sind auch hier abweichende Regelungen in Tarifverträgen erlaubt. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten.

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