KAPrüfbV § 37

Kapitel 3: Sondervermögen

Abschnitt 2: Verwaltung der Sondervermögen

Unterabschnitt 2: Spezielle Vorschriften für Immobilien-Sondervermögen

§ 37 Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland

1Im Prüfungsbericht ist darauf einzugehen, ob die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft beim Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland sichergestellt hat, dass die erworbene Rechtsposition mit deutschem Recht vergleichbar ist. 2Ferner ist darzustellen, welche Kriterien die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Prüfung nach § 233 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 des Kapitalanlagegesetzbuches verwendet hat.

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LAAAE-82125