Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Entscheidung vom hat der BGH eine Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung zur Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen.
Der Senat hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger gegen die Beklagte Ansprüche auf Zahlung von 122.928,82 € im Wege der Insolvenzanfechtung geltend gemacht hat. Der Kläger war vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin. Die Schuldnerin unterhielt ein Kontokorrentkonto bei einer Bank, welches durch die Beklagte besichert wurde. Nachdem der Kläger nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche noch nicht genehmigte Einziehungs- und Abbuchungsaufträge widerrief, wurde der von der Beklagten besicherte Kontokorrentkredit, der zum Zeitpunkt des Insolvenza...