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BMF 11.10.2010 IV C 5 -S 2353/08/10007, BBK 22/2010 S. 1057

Lohnsteuer | Erhöhung steuerfreier Pauschalen bei beruflich veranlasstem Umzug ab 2010

Der Arbeitgeber kann beruflich veranlasste Umzugskosten dem Arbeitnehmer bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten . Von einer beruflichen Veranlassung ist dann auszugehen , wenn der Umzug

  • zu einer erheblichen Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt (d. h. mindestens um eine Stunde Fahrzeit pro Tag) oder

  • aus betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder

  • aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, des Wechsels des Arbeitgebers oder im Zusammenhang mit der Versetzung durchgeführt wird oder

  • der eigene Hausstand zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung an den Beschäftigungsort verlegt wird.

[i]Zusammensetzung des HöchstbetragsDer Höchstbetrag orientiert sich am Bundes...

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