SIC-27 10

Angaben

10 [1]

Alle Aspekte einer Vereinbarung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt kein Leasingverhältnis nach IAS 17 einschließt sind bei der Bestimmung der für das Verständnis der Vereinbarung und der angewandten Bilanzierungsmethode erforderlichen Angaben zu berücksichtigen. Ein Unternehmen hat für jeden Zeitraum, in dem eine derartige Vereinbarung besteht, die folgenden Angaben zu machen:

(a)

eine Beschreibung der Vereinbarung einschließlich

(i)

des betreffenden Vermögenswerts und etwaiger Beschränkungen seiner Nutzung;

(ii)

der Laufzeit und anderer wichtiger Bedingungen der Vereinbarung;

(iii)

miteinander verknüpfter Transaktionen, einschließlich aller Optionen; und

(b)

die Bilanzierungsmethode, die auf die erhaltenen Entgelte angewandt wurde, den Betrag, der in der Berichtsperiode als Ertrag erfasst wurde, und den Posten der Gesamtergebnisrechnung, in welchem er enthalten ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-10240

1Anm. d. Red.: Paragraph 10 i. d. F. der VO v. 17. 12. 2008 (ABl EU Nr. L 339 S. 3) mit Wirkung v. 21. 12. 2008. Unternehmen wenden diese Änderungen spätestens mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres nach dem 31. 12. 2008 an.