IFRS 4 38

Angaben

Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben

38

Ein Versicherer hat Angaben zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben, zu bewerten.

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JAAAD-10885