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Unwirksamkeit der Globalbürgschaft einer GmbH für ihren Alleingesellschafter
Die formularmäßige globale Zweckerklärung in der Bürgschaft einer GmbH für Forderungen des Gläubigers gegen den Alleingesellschafter ist gem. (DB 2002 S. 1882) unwirksam. Der Bürge, der eine Höchstbetragsbürgschaft erteilt habe, hafte i. d. R. auch dann nicht über den vereinbarten Betrag hinaus, wenn sich die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners erhöht hat. Eine Formularklausel sei unwirksam, soweit sie vorsehe, dass sich die Bürgschaft auch dann auf Zinsen, Provisionen und Kosten erstreckt, die im Zusammenhang mit den gesicherten Forderungen entstanden sind, wenn dadurch der vereinbarte Haftungsbetrag überschritten werde (Bezug: §§ 765, 767 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 9 AGBG).
Praxishinweise: (1) Dem Urteil...