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Einkommensteuer | Schuldzinsenabzug bei gemischter Nutzung eines Gebäudes
1. Finanziert der Stpfl. die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Ver- S. 1069pachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet (Anschluss an , BStBl 1999 II S. 676; gegen BStBl I S. 1130 = StuB 2000 S. 263).
2. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Stpfl. die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildendenden Gebäudeteil gesondert zuordnet...