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Einkommensteuer | Abzug von Zahlungen auf Anschaffungskosten nur bei fehlender Gegenleistung
1. (Voraus-)Zahlungen auf die Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Überschuss-Einkünften vorgesehenen Wirtschaftsguts sind im Jahr der Zahlung nicht als verlorene Aufwendungen sofort abziehbar, wenn im Zeitpunkt der Zahlung nicht davon auszugehen ist, dass diese ohne Gegenleistung bleiben und eine Rückzahlung nicht zu erlangen sein wird (Anschluss an , BStBl II S. 830).
2. § 4 FördG, wonach Sonderabschreibungen auch auf Anzahlungen gewährt werden können, ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand; die Vorschrift regelt lediglich die „Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen”, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1–3 FördG voraus.
§ 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 1 FördG
Praxishinweise: (Voraus-)Zahlungen auf Anschaffun...