Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 15 vom Seite 692

Unverzügliche Arbeitslosmeldung

Nach der am in Kraft getretenen Neuregelung des § 37b SGB III ist der Arbeitslose nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses zur „unverzüglichen” Meldung beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) verpflichtet. Aus dem Zweck der Regelung folgt, dass der Arbeitslose seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht verletzt, wenn er sich aufgrund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb des objektiv gebotenen Zeitraums meldet ( B 11a/11 AL 81/04 R).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen