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BFH Urteil v. - VI R 198/79 BStBl 1984 II S. 106

Gesetze: BGB § 1587b Abs. 3EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 33

Leitsatz

Die Zahlung, die ein geschiedener Ehegatte als Versorgungsausgleich nach der inzwischen durch das BVerfG für nichtig erklärten Vorschrift des § 1587b Abs. 3 Satz 1 Teilsatz 1 BGB für seinen früheren Ehegatten zur Begründung einer Rentenanwartschaft an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, kann weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 106
BFHE S. 524 Nr. 139,
XAAAB-02824

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BFH, Urteil v. 21.10.1983 - VI R 198/79

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