IWB Nr. 6 vom Seite 1

Ab nach Schaffhausen

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Letzte Woche [i]Die Schweiz bleibt das beliebteste Land für deutsche Auswandererwurde der jährliche Weltglücksbericht veröffentlicht. Generell leben die glücklichsten Menschen nicht gerade in Deutschland (Platz 24 nach Platz 16 im Vorjahr). Die Schweiz rangiert auf Platz 9. Das Alpenland bleibt das deutsche Auswanderungsziel Nummer 1. Es ist kein Klischee, dass in vielen Spitälern des Mittellandes und der deutschsprachigen Schweiz sehr viele Mediziner mit deutschen Wurzeln arbeiten. Über 300.000 deutsche Staatsbürger haben ihren Wohnsitz in der Eidgenossenschaft. Tausende Deutsche wandern jedes Jahr in die Schweiz aus – die Lebensqualität ist hoch, die Bruttogehälter sind es auch. Steuern und Abgaben sind oft weitaus geringer, wenn auch typische Lebenshaltungskosten das zum Teil ausgleichen.

Zum [i]Wegzugsbesteuerung mit dem Ziel Schweiz wird ggf. von EU-Freizügigkeitsabkommen überlagertLeidwesen vieler vermögender Personen entsteht am Ende eines erfolgreichen Erwerbslebens als Unternehmer in Deutschland ggf. noch erheblicher steuerlicher Beratungsbedarf beim Wegzug unter Zurücklassung des Unternehmens – auch, wenn das Ziel Bern, Freiburg, Genf oder Zürich lautet. Die Wegzugsbesteuerung wird nicht nur immer wieder angepasst – es gibt auch unverändert zu § 6 AStG Rechtsprechung. Der Fall „Wächtler“ ist nach einem langen Weg über den EuGH im September 2023 vom BFH entschieden worden. Busch/Wagemann zeichnen die jüngste Entscheidung und ihre Vorgeschichte ab nach und zeigen, dass sie je nach Lage des konkreten Falls nicht nur für Altfälle vor dem Bedeutung hat.

Das [i]Die EU-Kommission erarbeitet eine „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“EU-Recht entwickelt sich auch im unmittelbar steuerlichen Bereich fort. Nicht alle Vorhaben laufen stetig. Das nimmt Cloer ab zum Anlass, die wesentlichen Initiativen des Jahres 2023 kurz zu umreißen und auch den Stand und die Erfolgsaussichten noch offener Pläne der EU-Kommission festzuhalten. Ein vorausschauender Blick lohnt auch, weil das im Sommer neu zu wählende Europäische Parlament und die zum Jahresende neu zu ernennende EU-Kommission derzeit einigen legislativen Elan aufbringen.

Zentral [i]Sinken die Anforderungen an die Begründung einer Betriebsstätte?für die Zuweisung des Besteuerungsrechts eines Unternehmens selbst in grenzüberschreitenden Sachverhalten ist oft sein Betriebsstättenstatus nach einem DBA und nach nationalem Recht. Auch hierzu ergingen in der jüngsten Vergangenheit Entscheidungen deutscher Finanzgerichte, die beachtenswert sind. Kahlenberg/Kunz erkennen ab eine Tendenz, die Anforderungen zur Begründung einer Betriebsstätte nach nationalem Recht zu senken und dies sowohl in den räumlichen Tatbestandsmerkmalen als auch mit Blick auf die Vorgabe der Verfügungsmacht darüber. Mit dem „Spindfall“ des BFH und dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg, das über eine Betriebsstätte im Inland den gewerbesteuerlichen Anknüpfungspunkt fand, setzen sich die Autoren kritisch auseinander.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
und ein frohes Osterfest!

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 6 / 2024 Seite 1
NWB FAAAJ-63372