Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

15. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-482-68375-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 258 Vorlegung im Rechtsstreit

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Januar 2024)

I. Regelungsgehalt

1 § 258 HGB trifft Regelungen zur Vorlage von Handelsbüchern in einem Rechtsstreit:

  • Nach Abs. 1 kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage anordnen.

  • Abs. 2 der Norm stellt den Regelungszusammenhang zur Zivilprozessordnung dar. Deren Vorlagevorschriften bleiben unberührt.

Die Möglichkeiten in Abs. 1 ergänzen also die Zivilprozessordnung. Diese bietet keine ausreichende Handhabe zur Verwendung von Handelsbüchern als Beweismittel.

II. Gerichtliche Anordnung (Abs. 1)

2Der Anwendungsbereich von § 258 HGB betrifft Zivilrechtsstreitigkeiten ohne Beschränkung auf Handelssachen, ebenso Schiedsgerichtsverfahren und Spruchstellenverfahren gem. § 306 AktG a. F., jetzt Spruchverfahrensgesetz. Die Anordnung des Gerichts zur Vorlage der Handelsbücher kann sich nur auf die Handelsbücher einer Partei des Verfahrens beziehen. Zum Inhalt und Umfang der Handelsbücher wird auf → § 257 Rz. 10 verwiesen.

3Das Gericht ist bzgl. seiner Anordnung nicht an Beweisanträge gebunden. Es kann „von Amts wegen“ tätig werden. Es genügt die Überzeugung über die Sachdienlichkeit der Vorlage.

4Zur Form der Einsichtnahme vgl. → § 259.

III. Verhältnis zur Zivilprozessordnung (Abs. 2)

5Die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Vorlage von ...

NWB Kommentar Bilanzierung

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen