BBK Nr. 7 vom Seite 296

E-Bilanz im Konzern: Treiber oder Stolperstein der Digitalisierung?

Paul Grabowski *

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 310Die Erstellung und Einreichung der E-Bilanz sind für die Steuerabteilungen der meisten Großunternehmen inzwischen zur reinen Routinetätigkeit ohne nennenswerten Mehrwert geworden. Der digitale Wandel und Tax Compliance-Anforderungen verleihen der E-Bilanz aber eine neue Chance.

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I. Status quo zur E-Bilanz

[i]E-Bilanz einseitig vorteilhaft für die Finanzverwaltung?Durch die Einführung der E-Bilanz wurden Unternehmen erstmals gezwungen, die Implementierung einer Steuerbilanzsoftware anzugehen. Heterogene ERP-Systemlandschaften und komplexe steuerrechtliche Sachverhalte erschweren allerdings die IT-Aufrüstung der Steuerfunktion von Großunternehmen. Vor allem bei Konzernsteuerabteilungen macht sich vielfach Unmut breit, dass die E-Bilanz jedes Jahr aufs Neue einen zeitraubenden Mehraufwand bedeutet und vermeintliche Vorteile nur auf Seiten der Finanzverwaltung liegen. Der Anwendungserlass zu § 153 AO und die allgemeine Tendenz zur Automation der Steuerfunktion haben der E-Bilanz aber zu einer zweiten Chance verholfen.

II. Vorteile der E-Bilanz auf dem Praxis-Prüfstand

[i]E-Bilanz-Vorteile im Praxistest Die im aktuellen FAQ-Katalog von der Finanzverwaltung aufgeführten Vorteile der E-Bilanz sind aus Sicht der Praxis wie folgt zu bewerten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorteil aus Sicht der Finanzverwaltung
Bewertung aus Sicht der Praxis
Schnell, kostensparend und medienbruchfrei.
Großunternehmen nutzen i. d. R. unternehmensindividuelle Kontenpläne mit nicht selten mehr als 10.000 Konten. Die Zuordnung dieser Konten zu den Positionen der Taxonomie bedeutet einen beträchtlichen Mehraufwand.
Elektronische Prozesskette von der Buchführung bis zum Steuerbescheid.
Eine elektronische Prozesskette erfordert die Vereinheitlichung der Datenformate für die E-Bilanz (XBRL) und die E-Steuererklärung („XML-Schema“). Zusätzlich verursacht die Verknüpfung zwischen den Positionen der Taxonomie und den Eingabefeldern der Steuererklärung erheblichen Zeitaufwand.
Verringerte Rückfragen der Finanzverwaltung.
Die komplexen Sachverhalte des deutschen Steuerrechts erschweren vor allem bei Konzernen den Umgang mit der E-Bilanz (Beispiel: Treuhandmodell). Rückfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt sind unabwendbar.
Möglichkeit der zeitnäheren Erlangung von Rechtssicherheit.
Der Eingang der E-Bilanz wird lediglich durch ein sehr kompakt gehaltenes PDF-Übertragungsprotokoll ohne Stamm- und Bewegungsdaten bestätigt. Daran wird sich nach Auskunft der Finanzverwaltung mittelfristig auch nichts ändern.
Rückübermittlung als künftige Ausbaustufe.
Erste Schritte in Richtung einer beidseitigen elektronischen Kommunikation sind umgesetzt. Ein Startdatum für die Rückübermittlung gibt es aber noch nicht.

Fazit:

Mit [i]Herausforderung für Unternehmen und Finanzverwaltung jährlich über 2,5 Mio. übermittelten Datensätzen ist die E-Bilanz unstrittig ein Treiber der Digitalisierung. Die Herausforderung für Unternehmen und Finanzverwaltung besteht nunmehr darin, die elektronische Kommunikation weiter auszubauen, um potenzielle Synergieeffekte zu realisieren.

Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 296
NWB EAAAH-09645