ab 2008 maximal 2.100 Euro. Der Förderhöchstbetrag ist auch der Betrag, der im Rahmen eines Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. bei der Einkommensteuererklärung
Trefferliste
erreicht werden, da der Arbeitgeber wegen der Berücksichtigung des Freibetrags im Dezember 2024 keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen darf (
„Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich “ unter den...Nrn. 3 und 4 . Ein sog. „Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich “ ist vor allem auch dann interessant,
haben, darf der Arbeitgeber weder die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn (sog. permanenter Lohnsteuerjahresausgleich ) ermitteln noch einen (betrieblichen)