§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG (Sollbesteuerung ) muss beachtet werden, dass...Für die im Jahr 2023 ausgeführte Leistung verbleibt es auch nach dem Wechsel zur Sollbesteuerung bei der Istbesteuerung. Somit entsteht
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Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Lieferung ausgeführt wurde. Unerheblich ist, ob der Unternehmer der Sollbesteuerung nach
Der Regelfall für die Berechnung der Umsatzsteuer ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung ). Gleichwohl besteht in vielen Fällen...maßgebend, in dem die Leistungen ausgeführt sind. Man spricht in derartigen Fällen von der sog. „Sollbesteuerung “ nach
der Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit nicht unerheblich belastet. Außerdem muss im Falle der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer...werden. Dabei ist es gleichgültig, ob der Insolvenzschuldner seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung ) oder vereinnahmten Entgelten
NWB PAAAE-93770 . 2.5.2 Aufzeichnungen von Ausgangsleistungen 2.5.2.1 Sollbesteuerung nach...[27] Diese Verpflichtung bestand im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren nur für 2019. Für die Sollbesteuerung nach
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 bis 3 UStG entsteht bei der Sollbesteuerung , der Versteuerung nach vereinbarten...die umsatzsteuerpflichtig im Rahmen der Sollversteuerung zu erfassen sind. Die Umsatzsteuer entsteht bei der Sollbesteuerung grundsätzlich mit Ablauf des
eine Kreditgewährung der diskontierenden Bank entrichtet. Im Falle der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung ) ergeben sich zunächst keine
BFH-Urteils vom 24. Oktober 2013 (a.a.O.) ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für
BFH-Urteils vom 24.10.2013 (a. a. O.) ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für
nach vereinbarten Entgelten die Solleinnahme zwar zunächst die Bemessungsgrundlage bildet, für eine Sollbesteuerung aber kein Raum bleibt, soweit der
BFH-Urteils vom 24. Oktober 2013 (V R 31/12 , BStBl 2015 II S. 674) ist ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für
BMF, Schreiben v. 12.10.2009, BStBl 2009 I S. 1292). Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen
§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG ; sog. Soll-Besteuerung ). Die
§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG ; sog. Soll-Besteuerung ). Die Umsatzsteuerschuld wird dabei
U liefert an Unternehmer B in 5/01 Ware für 100.000 € zzgl. 19.000 € USt. Die USt wird von U im Rahmen der Sollbesteuerung angemeldet, aber nicht gezahlt. Vor...5/01 Ware unter Eigentumsvorbehalt für 100.000 € zzgl. 19.000 € USt. Die Vorsteuer wird von U im Rahmen der Sollbesteuerung angemeldet. Vor Zahlung der Rechnung
das Insolvenzverfahren eröffnet und der vorläufige Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt. Die A-GmbH (Sollbesteuerung ) liefert dem Kunden K am...zulässig sind. 1. Abwandlung: Die A-GmbH (Sollbesteuerung ) veräußert mit „Zustimmung“ des
ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich waren, dass der BFH beabsichtigt, diese Rechtsprechung auch auf die Soll-Besteuerung auszuweiten. Demnach war allgemein davon auszugehen, dass es für die Soll-Besteuerung bei der bisherigen Handhabung bleibt.
Lieferungen und Leistungen den Masseverbindlichkeiten zuzuordnen sein. Hierbei sind die Istbesteuerung und die Sollbesteuerung vom dogmatischen Ansatz zu...1973–1974 (Einstweilen frei) (3) Einziehung von Forderungen im eröffneten Verfahren (Sollbesteuerung ) (a) Allgemeine Sichtweise bis
Lexikon BAAAF-76325 Eckert, Sollbesteuerung , Lexikon