Rechtsprechung
Verfahrensverlauf | BVerfG - 2 BvR 1712/23 - anhängig seit 20.03.2024
Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht; Effektiver Rechtsschutz; Gleichheit; Musterverfahren; Rechtsbehelf; Rechtsschutzbedürfnis; Solidaritätszuschlag; Steuergerechtigkeit; Verfassung; vorläufige Steuerfestsetzung; Vorläufigkeitsvermerk

Bundesverfassungsgericht; Effektiver Rechtsschutz; Gleichheit; Musterverfahren; Rechtsbehelf; Rechtsschutzbedürfnis; Solidaritätszuschlag ; Steuergerechtigkeit; Verfassung;...Rechtsfrage Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags  --Verfassungsbeschwerde--

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.01.2024 - 3 K 1158/22
Rechtsprechung Schätzung des Umfangs der ausbezahlten Arbeitslöhne bei Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbr...

herangezogen worden. Die Höhe der Lohnsteuer sei mit 14 % aus der so ermittelten Lohnsumme zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag  angesetzt....2015 bis Juni 2019 in Anspruch und setzte Haftungsbeträge für Lohnsteuer i.H.v. 88.493,69 € und einen Solidaritätszuschlag  i.H.v. 4.867,15 € fest.

FG Münster, Urteil v. 15.12.2023 - 12 K 1324/21 E
Rechtsprechung Ertragsteuern/Insolvenz Strittig ist, ob die Veranlagungswahl als eine zur Masseverbindlichkeit führende Handlung des Insolvenzverwalters anzusehen...

den Bescheid über Masseverbindlichkeiten für das Streitjahr zur Einkommensteuer, Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag  ab, indem er als Masseverbindlichkeiten nur noch 368,91 € Einkommensteuer 2019, 28,47 € Kirchensteuer 2019 und 12,33 € Solidaritätszuschlag  2019 (insgesamt 409,73 €) festsetzte,...Tatbestand Im Verfahren ist streitig, inwieweit die Festsetzung von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag  als Masseverbindlichkeiten

BGH, Urteil v. 14.12.2023 - IX ZR 14/23
Rechtsprechung 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 4. August 2016 am 2. Januar 2017 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.            ...

auf, aus dem sich das positive Wissen des Beklagten um die unterlassene Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag  ergeben würde. Auch dem als übergangen gerügten Vorbringen, die Schuldnerin habe systematisch keine Kapitalertragsteuer und keinen Solidaritätszuschlag  an das Finanzamt abgeführt, ist nicht...Jahren 2014 bis 2015 Auszahlungen in Höhe von insgesamt 10.705,14 € abzüglich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und Solidaritätszuschlag  in Höhe von 5,5 %. Die neu

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