Wertpapiere – Aktien
Kontierungslexikon von Udo Cremer

[25] Der Veräußerungsgewinn ist als Bruttoertrag vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags  zu erfassen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag  stellen eine Privatentnahme dar, die...[31] Der Veräußerungsgewinn ist in Höhe des Bruttoertrags vor Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags  gewinnerhöhend zu erfassen. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag  ist über das Konto „Privatsteuern“ als

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