Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 15.03.2024 - IV A 2 - O 2000/23/10003 :005
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind

Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag  auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages  nach Auslaufen des Solidarpakts II

AEAO Zu § 235 - Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
Richtlinie i.d.F. 31.01.2014 zu Zu § 235

zutreffenden Steuererklärung hätte sich für 2011 ein Einkommensteuer-Mehrbetrag in Höhe von 10.000 € zuzüglich 550 € Solidaritätszuschlag  ergeben. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für III/2012 und IV/2012 wurden um jeweils 5.000 € zuzüglich 275 € Solidaritätszuschlag  zu niedrig festgesetzt. Die...Steuerklärung für die Einkommensteuer 2012 führte zu einer Festsetzung von 24.000 € Einkommensteuer zuzüglich 1.320 € Solidaritätszuschlag  (Bescheid vom 14.6.2013). Es waren keine Steuerabzugsbeträge anzurechnen. Die Abschlusszahlung von 4.000 € Einkommensteuer zuzüglich 220 € Solidaritätszuschlag  wurde bei Fälligkeit am 17.7.2013

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 10.03.2023 - IV A 2 - O 2000/22/10003 :001
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind

Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag  auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages  nach Auslaufen des Solidarpakts II zum

BMF v. 06.04.2022 - IV C 8 - S 2285/19/10003 :001
Verwaltung Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung;

EStG , alle steuerfreien Einnahmen sowie etwaige Steuererstattungen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ) anzusetzen. Zu den Einkünften...und -nachzahlungen sowie die Steuerabzugsbeträge (Lohn- und Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag ). Ferner sind die unvermeidbaren

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