Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II
Trefferliste
) sowie die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die Umlagen
Steuerabzug bei Bauleistungen und besondere Erhebungsformen nach § 50a EStG), Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag , Grundsteuer, Vermögensteuer sowie...Zinsabschlag, Steuerabzug bei Bauleistungen und besondere Erhebungsformen nach § 50a EStG), Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag , Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer,
Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge für den Gläubiger die Kapitalertragsteuer, gilt dies auch für den Solidaritätszuschlag . Die Kirchensteuer ist ebenfalls...vom Schuldner übernommener Solidaritätszuschlag :
Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II
§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags als zur Zahlung dieser Beträge
unterliegen die Kapitaleinkünfte der Kapitalertragsteuer i. H. von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (
Ferner werden im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit...AO vorgenommen. Dieser Vorläufigkeitsvermerk erfasst auch die Frage, ob die fortgeltende Erhebung eines Solidaritätszuschlags nach Auslaufen des
des Wirtschaftsjahres sowie Entnahmen für die Zahlung der Einkommensteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags erhöht. Dadurch steht den Unternehmen...Fiktion verankert, nach der Entnahmen vorrangig bis zur Höhe der Einkommensteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags als zur Zahlung dieser Beträge
56.104 Beispiel zu positiven Kapitalerträgen (vereinfacht ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer):...56.105 Beispiel zu negativen Kapitalerträgen (vereinfacht ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer):
Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts
2 Entnahmen für die Zahlung der Einkommensteuer nach Absatz 1 Satz 1 und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages bleiben außer Ansatz....vorrangig bis zur Höhe der Einkommensteuer im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages als zur Zahlung dieser Beträge
zutreffenden Steuererklärung hätte sich für 2011 ein Einkommensteuer-Mehrbetrag in Höhe von 10.000 € zuzüglich 550 € Solidaritätszuschlag ergeben. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für III/2012 und IV/2012 wurden um jeweils 5.000 € zuzüglich 275 € Solidaritätszuschlag zu niedrig festgesetzt. Die...Steuerklärung für die Einkommensteuer 2012 führte zu einer Festsetzung von 24.000 € Einkommensteuer zuzüglich 1.320 € Solidaritätszuschlag (Bescheid vom 14.6.2013). Es waren keine Steuerabzugsbeträge anzurechnen. Die Abschlusszahlung von 4.000 € Einkommensteuer zuzüglich 220 € Solidaritätszuschlag wurde bei Fälligkeit am 17.7.2013
des Nettobetrags der vGA. Übernimmt die Kapitalgesellschaft nicht nur die Kapitalertragsteuer, sondern auch den Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer, dann...auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine zusätzliche Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, die
Vorläufige Festsetzungen des Solidaritätszuschlags ; Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer...§ 165 Absatz 1 Satz 4 AO ; Verfassungsmäßigkeit der fortgeltenden Erhebung eines Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum
die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag , sind
der Gewinn 810.000 € (60 % von 1.350.000 €), mit einer Einkommensteuerbelastung zzgl. Solidaritätszuschlag von ca. 385.000 €.
§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags als zur Zahlung dieser Beträge
EStG , alle steuerfreien Einnahmen sowie etwaige Steuererstattungen (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag ) anzusetzen. Zu den Einkünften...und -nachzahlungen sowie die Steuerabzugsbeträge (Lohn- und Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag ). Ferner sind die unvermeidbaren
[94] Die Höhe des Steuerabzugs beträgt 15 % inklusive Solidaritätszuschlag (14,218 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ) und hat abgeltende Wirkung.