Schriftliche StB-Prüfung: 3. Prüfungstag – Bilanzsteuerrecht
Grundstücke und Grundstücksteile
Aufsatz von Lars Nüdling und Dr. Ingmar Schörck, SteuerStud 6/2024 S. 401

Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt (kein Erhaltungsaufwand!). Details ergeben sich aus dem Mietereinbautenerlass  [6] . Mietereinbauten  und Mieterumbauten können sein:...Betriebsvorrichtungen, sonstige Mietereinbauten  oder -umbauten. Wichtig für die Klausur ist dabei die Beachtung der durch den Mietereinbautenerlass  vorgegebenen Prüfreihenfolge

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