Schnelle Antwort

Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. ( § 19 Abs. 1UStG)

Schriftliche StB-Prüfung: 1. Prüfungstag – Teilaufgabe zur Umsatzsteuer
Besondere Besteuerungsformen im Umsatzsteuerrecht
Aufsatz von Dr. Stefanie Becker, SteuerStud 6/2024 S. 367

einen Jahresumsatz unterbleibt, denn M war bereits vorher aufgrund der Vermietungstätigkeit unternehmerisch als Kleinunternehmer  tätig. Der Vorjahresumsatz blieb damit unterhalb von 22.000 €, und M kann weiterhin Kleinunternehmer  bleiben. Er sollte aber auf den...§ 14c Abs. 2 UStG trotz Kleinunternehmereigenschaft . Kleinunternehmer  sind nicht zum Vorsteuerabzug nach

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