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Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. ( § 19 Abs. 1UStG)

Umsatzsteuer: Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1.1.2025 durch das Wachstumschancengesetz
Ein Überblick zur Neuregelung und zu Problemfeldern
Aufsatz von StB Robert C. Prätzler, StuB 9/2024 S. 329

UStG n. F.), hat der Gesetzgeber ohne sachlichen Grund eine unnötige Formalität für Kleinunternehmer  eingeführt. Hinweis Kleinunternehmer  sind dennoch gezwungen, sich auf die...Klarstellung durch das BMF vor Inkrafttreten der Neuregelung wäre sehr zu begrüßen. 3. Kleinunternehmer  Die Neuregelung in

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