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Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. ( § 19 Abs. 1UStG)

Umsatzsteuerliche Änderungen und Neuerungen aus dem Wachstumschancengesetz (Teil 1)
Allgemeine Änderungen
Aufsatz von Felix Radtke, USt direkt digital 8/2024 S. 13

angehoben. Verzicht auf die Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bei Kleinunternehmern  Die bisherige Verpflichtung für Kleinunternehmer  nach...der Praxis auch von Seiten der Finanzämter bisher nur unvollständig und sporadisch umgesetzt wurde, war ein für viele Kleinunternehmer  lästiges und unverständliches Ärgernis. Die Neuregelung, dass ein Kleinunternehmer  ab dem Veranlagungszeitraum 2025 dem

Controlling für Kleinst- und Kleinunternehmen
Bestandteile für eine pragmatische Unternehmenssteuerung
Aufsatz von Dipl.-Kfm. Kai-Uwe Schwitte, M. A., CVA, Sophia Stadtmann, B. Sc., und Max Kumpf, M. A., NWB-BB 4/2024 S. 116

in Deutschland eine herausragende Rolle spielen. 2. Controlling in Kleinst- und Kleinunternehmen  – Pflicht oder Kür? Die Kleinunternehmen  treffen viele Entscheidungen aus dem...28.03.2024 Seite 116 Controlling für Kleinst- und Kleinunternehmen  Bestandteile für eine

Umsatzsteuer: Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 1.1.2025 durch das Wachstumschancengesetz
Ein Überblick zur Neuregelung und zu Problemfeldern
Aufsatz von StB Robert C. Prätzler, StuB 9/2024 S. 329

UStG n. F.), hat der Gesetzgeber ohne sachlichen Grund eine unnötige Formalität für Kleinunternehmer  eingeführt. Hinweis Kleinunternehmer  sind dennoch gezwungen, sich auf die...Klarstellung durch das BMF vor Inkrafttreten der Neuregelung wäre sehr zu begrüßen. 3. Kleinunternehmer  Die Neuregelung in

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