einschließlich der für die Durchführung der Programme erforderlichen personenbezogenen Daten und deren Aufbewahrungsfristen ,
Trefferliste
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand. ( § 147 Abs. 3AO)
sind, spätestens nach den in der Rechtsverordnung genannten Fristen. 2 Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Ende des
31. Dezember 2011 geltenden Fassung geregelten Anforderungen an die Aufbewahrungsfristen gelten weiter bis zum Inkrafttreten...des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 zu regelnden Anforderungen an die Aufbewahrungsfristen . 4 Die
die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
B. bei Aufbewahrung von Konstruktionszeichnungen. Dabei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vorsieht:...Aufbewahrungsfrist
von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Geschäftsunterlagen sind 5 Jahre in den Geschäftsräumen aufzubewahren. 2 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des
Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. 4 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des
desjenigen Jahres, in dem die Daten übermittelt worden sind. 4 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten zu löschen,
17 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679, wenn einer Löschung satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 147 Abs. 3 AO 1977 eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren besteht. Wegen der
und der Leistungsempfänger haben ein Doppel der Rechnung zehn Jahre aufzubewahren. 2 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss
tätige Gemeinschafter zumindest eine Ablichtung der Rechnung aufzubewahren. (2) 1 Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird. 2 Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und
geführt und aufbewahrt werden. 3 Sie sind mit den zugehörigen Belegen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG)
eindeutige Sendungsnummer, falls der Unternehmer unmittelbar an der Lieferung beteiligt ist. (5) Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen nach den
5 Sie sind nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO zehn Jahre aufzubewahren. 6 Diese Aufbewahrungsfrist kann sich nach § 147 Abs. 3 Satz 5
Aufbewahrungsfristen (5 Jahre) der Unterlagen nach...Aufbewahrungsfristen (5 Jahre)
von Bedeutung sind, grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und...der Höhe des jeweiligen Verkaufspreises oder der Anzahl der Geschäftsvorfälle für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich
43-44 Einstweilen frei 6. Beachtung der Aufbewahrungsfristen 45 Reguläre Aufbewahrungsfristen Steuer- und...sichergestellt wird. Diese Pflicht besteht kraft Gesetzes bereits unabhängig von einer Prüfung während der Aufbewahrungsfristen . Ggf. ist die Daten-CD bei der
[i] Fortgeltung bestehender Aufbewahrungsfristen Art. 97...§ 40 Satz 2 EGAO enthält eine Übergangsregelung, die klarstellt, dass bestehende Aufbewahrungsfristen , die bereits bis einschließlich